Strafrecht

Ulrich Swoboda - Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung

Allgemein

Als erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie bei allen strafrechtlichen Vorwürfen.


Ständige Fortbildung

Stillstand ist Rückschritt! Als Fachanwalt ist die jährliche Teilnahme an einer fünfzehnstündigen Fortbildungsveranstaltung verpflichtend. Zusätzlich nehme ich regelmäßig freiwillig an mehrtägigen Fortbildungen teil, um für meine Mandanten immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein und die Qualität meiner Arbeit laufend sicherzustellen!


Bundesweite Vertretung

Ich verteidige Sie nicht nur in Augsburg und Umgebung, sondern bin bundesweit für Sie da.


Tätigkeitsschwerpunkte

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in folgenden Bereichen:

  • Allgemeines Strafrecht (Körperverletzung, Diebstahl, Raub etc.)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Internationales Strafrecht / Auslieferungsrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht (Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Zollstrafrecht etc.)

 Ich stehe Ihnen in folgenden Bereichen gerne helfend zur Seite

  • Strafverteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
  • Allgemeines Strafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG): Besitz, Einfuhr und Herstellen von Betäubungsmitteln bzw. Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Haschisch, Marihuana, Kokain, Amphetamin, Speed, LSD, Heroin, Crystal Meth, Kräutermischungen, Badesalz)
  • Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, Tötung auf Verlangen, geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung, Schwangerschaftsabbruch)
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenraub, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, erpresserischer Menschenraub, Führungsaufsicht, Nötigung, Bedrohung)
  • Diebstahl und Unterschlagung (Diebstahl, besonders schwerer Fall des Diebstahls, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, schwerer Bandendiebstahl, Unterschlagung, Haus und Familiendiebstahl, Entziehung elektrischer Energie)
  • Raub und Erpressung (Raub, schwerer Raub, Raub mit Todesfolge, räuberischer Diebstahl, Erpressung, räuberische Erpressung)
  • Begünstigung und Hehlerei (Begünstigung, Strafvereitelung, Strafvereitelung im Amt, Hehlerei, gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei, Geldwäsche)
  • Betrug und Untreue (Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsmissbrauch, Erschleichen von Leistungen, Kreditbetrug, Sportwettenbetrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB), Missbrauch von Scheck-und Kreditkarten
  • Urkundenfälschung (Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen, Fälschung von Gesundheitszeugnissen, Missbrauch von Ausweispapieren)
  • Insolvenzstraftaten (Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung, Schuldnerbegünstigung)
  • Strafbarer Eigennutz (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel, Vereitelung der Zwangsvollstreckung, Wucher, Pfandkehr)
  • Straftaten gegen den Wettbewerb
  • Sachbeschädigung
  • Gemeingefährliche Straftaten (Brandstiftung, schwere Brandstiftung, Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung, Herbeiführen einer Brandgefahr, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Vollrausch)
  • Straftaten gegen die Umwelt
  • Straftaten im Amt (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung, Rechtsbeugung, Aussageerpressung, Verletzung des Dienstgeheimnisses, Verletzung des Steuergeheimnisses, Parteiverrat)
  • Widerstand gegen die Staatsgewalt (öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung)
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch, Bildung bewaffneter Gruppen, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Amtsanmaßung, Missbrauch von Titeln, Nichtanzeige geplanter Straftaten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Missbrauch von Notrufen, Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht, Verstoß gegen das Berufsverbot, Vortäuschen einer Straftat)
  • Geld- und Wertzeichenfälschung (Geldfälschung, Inverkehrbringen von Falschgeld)
  • Falsche uneidliche Aussage und Meineid (falsche uneidliche Aussage, Meineid, falsche Versicherung an Eides statt, versuchte Anstiftung zur Falschaussage)
  • Falsche Verdächtigung
  • Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie (Verletzung der Unterhaltspflicht, Beischlaf zwischen Verwandten, Personenstandsfälschung)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung, sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses, sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei, sexueller Missbrauch von Jugendlichen, exhibitionistische Handlungen, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Verbreitung pornographischer Schriften, Verbreitung gewalt-oder tierpornographischer Schriften, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften, sexuelle Belästigung, Straftaten aus Gruppen)
  • Beleidigung (z. B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
  • Verstoß gegen das Waffengesetz
  • Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerkarussell, Selbstanzeige Finanzamt)
  • Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Verletzung des Briefgeheimnisses, Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Datenhehlerei, Verletzung von Privatgeheimnissen, Verwertung fremder Geheimnisse, Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses)



Erstberatung im Strafrecht

Eine Einschätzung der Situation

Gerne stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht für eine persönliche Erstberatung im Strafrecht zur Verfügung. Für einen Festpreis in Höhe von 95 € können Sie mir Ihre persönliche Situation schildern und mir Ihre Fragen stellen. Ich werde Ihnen eine erste Einschätzung der Situation geben, Sie über Ihre Rechte aufklären und zusammen können wir die notwendigen Maßnahmen abstimmen/einleiten. Nach diesem Gespräch, bei dem wir uns auch kennenlernen, entscheiden Sie, ob Sie mir das Mandat übertragen. Über die 95 € hinaus entstehen keine weiteren Verpflichtungen.




Pflichtverteidigung

Pflichtverteidiger Augsburg

Sind Sie auf der Suche nach einem Pflichtverteidiger? Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie nicht nur als Wahlverteidiger, sondern übernehme natürlich auch Pflichtverteidigungen.

Pflichtverteidiger bundesweit

Ich übernehme nicht nur Pflichtverteidigungen in Augsburg, sondern bin bundesweit für Sie da.

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz, insbesondere beim Vorwurf eines Verbrechens (Mindeststrafe 1 Jahr) oder bei U-Haft, zum Schutz des Beschuldigten die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vor.

Sollten Sie vom Gericht aufgefordert werden, einen Rechtsanwalt zu benennen, liegen die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers vor. Sollten Sie dann innerhalb der Frist keinen Rechtsanwalt benennen, wird das Gericht Ihnen einen Rechtsanwalt beiordnen, ohne Sie nochmals zu fragen.

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und nennen Sie entweder dem Gericht meinen Namen oder rufen Sie mich unter 01735843029 an, damit ich für Sie die Pflichtverteidigung übernehmen kann.

Übernehme ich eine Pflichtverteidigung, setze ich mich genauso engagiert wie bei Wahlverteidigungen ein. Jeder Mandant wird bei mir gleich gut behandelt.




Zeugenbeistand

Nicht nur als Beschuldigter oder als Angeklagter brauchen Sie einen Anwalt, auch als Zeuge kann es sinnvoll sein, sich Hilfe von einem Anwalt zu holen.

Die Zeugenstellung in einem Strafverfahren kann unter Umständen sehr kritisch sein. Als Zeuge vor Gericht sind Sie verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Nicht selten kann ein Zeuge sich durch seine Aussage selbst belasten und damit selbst zum Beschuldigten eines Strafverfahrens werden.

Auch sind Gewissenskonflikte vorprogrammiert, wenn sich das Verfahren z.B. gegen Verwandte richtet.

Als Zeuge dürfen Sie sich gem. § 68 b StPO eines Zeugenbeistandes bedienen.

Ich kann Ihnen bei der Wahrung Ihrer Rechte helfen.


Auskunftsverweigerungsrecht

Gem. § 55 StPO steht Ihnen ein Auskunftsverweigerungsrecht zu, wenn Sie sich durch die Beantwortung der Fragen in die Gefahr einer Strafverfolgung bringen würden.


Zeugnisverweigerungsrecht

Gem. §§52 ff StPO steht Ihnen als Zeuge unter Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Als Angehöriger eines Beschuldigten (z.B. Ehegatte, Verlobte, Personen, mit denen Sie in direkter Linie verwandt oder verschwägert sind) müssen Sie keine Zeugenaussage machen. Das Gleiche gilt für bestimmte Berufsgruppen, z.B. für Mediziner, Rechtsanwälte, Journalisten oder Geistliche.

Sie können mich jederzeit auf meiner Handynummer 01735843029 zu diesen Fragen erreichen.





Opfervertretung / Nebenklage

Auch als Geschädigter einer Straftat vertrete ich Sie. Die Nebenklage bietet Ihnen die Möglichkeit, sich einem Strafverfahren gegen den Täter als sog. Nebenkläger anzuschließen. Als Nebenkläger haben Sie unter anderem die Berechtigung zur Anwesenheit während der gesamten Hauptverhandlung, ein eigenes Fragerecht, ein Beweisantragsrecht und das Recht zur Abgabe von Erklärungen.

Auch ist es möglich, bereits während des Strafverfahrens Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld im Rahmen des sog. Adhäsionsverfahrens durchzusetzen.

Bei der Wahrung dieser Rechte unterstütze ich Sie gerne.

Wurden Sie Opfer einer bestimmten schweren Straftat, kann Ihnen auf Antrag ein Opferanwalt bestellt werden. Die Kosten hierfür werden dann vom Staat getragen.

Dies gilt unter anderem bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straftaten gegen die persönliche Freiheit oder Straftaten gegen das Leben, also Mord oder Totschlag.

Auch gibt es die Möglichkeit, bei finanzieller Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen.

Für weitere Informationen und zur Beantwortung weiterer Fragen kontaktieren Sie mich gerne.




Rechtsmittel / Berufung / Revision

In der Regel können Urteile oder richterliche Beschlüsse im Strafrecht mit Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen angegriffen werden.


Berufung

Die Berufung ist eines der häufigsten Rechtsmittel im Strafrecht und ist gegen Urteile des Amtsgerichts, also gegen Urteile des Strafrichters oder des Schöffengerichts, möglich.

Die Berufungsverhandlung, die vor dem nächsthöheren Gericht, also dem Landgericht, stattfindet, ist eine neue Tatsacheninstanz. Das komplette Strafverfahren wird also nochmals vollständig neu aufgerollt und neu verhandelt. Das Urteil des Amtsgerichts, gegen das Berufung eingelegt wird, wird nicht rechtskräftig und entfaltet damit keine Wirksamkeit. Auch neue Beweise können in der Berufungsinstanz eingeführt werden, es ergibt sich also eine komplett neue Chance zur Verteidigung.

Es ergeben sich vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten im Berufungsverfahren.

Gegen ein Berufungsurteil kann nur noch Revision eingelegt werden. Bei einer Revision wird das Urteil dann aber nur noch auf Rechtsfehler überprüft, die Berufungsinstanz ist die letzte Tatsacheninstanz.

Die Frist für die Einlegung der Berufung beträgt nur 1 Woche nach mündlicher Urteilsverkündung. Wenn Sie gegen ein Urteil in Berufung gehen wollen, müssen Sie also schnell sein.

Zögern Sie nicht, mich jederzeit unter meiner Notfallnummer 01735843029 zu kontaktieren.


Revision in Strafsachen

Die Revision ist das richtige Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts, gegen Urteile einer Berufungskammer, oder, als Sprungrevision, gegen Urteile des Landgerichts.

Die Revision ist die letzte Möglichkeit, die Rechtskraft eines Urteils zu verhindern.

Es handelt sich hierbei um ein schriftliches Verfahren, bei dem das Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft wird. Der Sachverhalt steht also fest, die getroffenen Feststellungen sind verbindlich. Es findet keine Tatsacheninstanz mehr statt.

Bei der Revision müssen angreifbare Fehler der Tatgerichte gefunden und gerügt werden.

Folgende Fehler (beispielhaft) kommen in Betracht:

  • Fehler in den Tatsachenfeststellungen
  • Rechtsanwendungsfehler
  • Fehler in der Strafzumessung
  • Fehlerhafte Beweiswürdigung
  • Absolute Revisionsgründe aus §338 StPO:
    • vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts
    • Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters
    • Mitwirkung eines abgelehnten Richters
    • Unzuständigkeit des Gerichts
    • vorschriftswidrige Abwesenheit eines Beteiligten
    • Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit
    • verspätete bzw. fehlende Urteilsbegründung
    • unzulässige Beschränkung der Verteidigung

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt nur 1 Woche nach mündlicher Urteilsverkündung. Wenn Sie gegen ein Urteil Revision einlegen wollen, müssen Sie also schnell sein.

Zögern Sie nicht, mich jederzeit unter meiner Notfallnummer 01735843029 zu kontaktieren.


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