Zivilrecht

Ulrich Swoboda - Ihr Rechtsanwalt für Zivilrecht



Zivilrechtliche Vertretung

Ich berate und vertrete Sie gerne in folgenden Bereichen des Zivilrechts:


Allgemeines Zivilrecht

Arbeitsrecht

Mietrecht

Immobilien- und Grundstücksrecht

Reiserecht

Medizin- und Arztrecht, Arzthaftungsrecht

IT-Recht & Medienrecht

Urheberrecht

Verkehrsrecht, Autokauf und Führerschein

Bußgeldverfahren


Klicken Sie auf einen der folgenden Tabs, um mehr über die einzelnen Bereiche zu erfahren.

Das Zivilrecht regelt die Beziehungen von natürlichen oder juristischen Personen untereinander, insbesondere das Vertragsrecht.

Als Rechtsanwalt stehe ich für Beratungen und Vertretungen im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts jederzeit zur Verfügung.


Vertragsrecht

Bei Fragen des Vertragsrechts berate und vertrete ich Sie in folgenden Bereichen:

  • •   Kaufvertragsrecht
  • •   Werkvertragsrecht
  • •   Dienstvertragsrecht
  • •   Mietvertragsrecht

Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ebenfalls unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung oder auch der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Mein Ziel hierbei ist eine persönliche und effektive Beratung, die individuell auf den einzelnen Mandanten zugeschnitten wird. Wenn möglich versuchen wir gemeinsam, die auftretenden Probleme außergerichtlich zügig und diskret zu lösen.

Kontaktieren Sie mich unter meiner HandyNr. 01735843029.


Ganz egal, welches Problem oder welche Fragestellung Sie im Arbeitsrecht bewegt, ich bin für Sie da.

Bei folgenden Themen stehe ich Ihnen mit Kompetenz zur Seite:

  • •   Arbeitsvertrag: Überprüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Vertragsanpassungen an die aktuelle Rechtslage
  • •   Abmahnungen
  • •   Ordentliche Kündigungen: betriebsbedingte, personenbedingte- und verhaltensbedingte Kündigungen
  • •   Außerordentliche fristlose Kündigungen
  • •   Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • •   Besonderer Kündigungsschutz: Beratung bei Schwangerschaft, Elternzeit und Schwerbehinderung, bei Auszubildenden oder bei Betriebsräten
  • •   Beratung und Vertretung bei Aufhebungsverträgen
  • •   Betriebsübergang
  • •   Insolvenz des Arbeitgebers
  • •   Geltendmachung von Arbeitsentgelt
  • •   Geltendmachung von Schadensersatz
  • •   Geltendmachung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • •   Überprüfung von Arbeitszeugnissen, Geltendmachung von Zeugnisberichtigungsansprüchen


Sie haben eine Kündigung erhalten?

Gerade in einer solchen Ausnahmesituation gilt es, Ruhe zu bewahren und sofort einen kompetenten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren.

Eine Kündigung muss nicht das Ende bedeuten. Bei einer Kündigung, sei es eine verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigung, können dem Kündigenden viele Fehler unterlaufen.


Lassen Sie sich sofort beraten!

Gerne stehe ich Ihnen in dieser Ausnahmesituation rund um die Uhr, natürlich auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten, für eine Beratung zur Verfügung.


Erstberatung im Arbeitsrecht

Im Rahmen einer Erstberatung, die wir kurzfristig vereinbaren, kläre ich Sie zunächst über die Rechtslage auf. Gemeinsam können wir die nächsten notwendigen Schritte erarbeiten, planen und festlegen.


Schnelles Handeln erforderlich

Nach Erhalt einer Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage erheben. Wird dies verpasst, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.

Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses lediglich die Zahlung einer Abfindung erreichen wollen.


Bei Fragen rund um das Thema Miete bin ich jederzeit für Sie da. Dies gilt sowohl für die Wohnraummiete als auch für die gewerbliche Geschäftsraummiete.

Bei folgenden Themen stehe ich Ihnen mit Kompetenz zur Seite:

  • •   Räumungsklagen
  • •   Kündigung
  • •   Beratung und Vertretung im gesamten Mietrecht
  • •   Prüfung und Gestaltung von Wohnraummietverträgen und Gewerbemietverträgen
  • •   Mieterhöhung
  • •   Mietminderung
  • •   Kaution
  • •   Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • •   Geltendmachung von Mietrückständen
  • •   Kontrolle von Nebenkostenabrechnungen

Räumungsklage

Wurde ein Mietvertrag gekündigt, der Mieter aber die Räume nicht freiwillig herausgeben will, muss der Vermieter eine Räumungsklage bei Gericht einreichen. Erst nach erfolgreicher Klage und einem Urteil ist eine Zwangsräumung möglich. Als Rechtsanwalt kann ich für Sie eine Räumungsklage erheben oder Sie bei der Abwehr einer solchen unterstützen.


Kündigung

Ein Mietverhältnis kann, bei Vorliegen eines berechtigten Interesses, durch den Vermieter gekündigt werden. Ein solches Interesse kann zum Beispiel im Falle des Eigenbedarfs, also wenn der Vermieter den Wohnraum für sich selbst oder seine Angehörigen benötigt, vorliegen.

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, zum Beispiel bei erheblichen Mietrückständen. Der Mieter kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Bei Kündigungen kommt es immer wieder zu rechtlichen Problemen, zum Beispiel bei der Frage der Wirksamkeit der Kündigung oder bei Kündigungsfristen.

Ich stehe Ihnen hierbei gerne helfend zur Seite.


Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung ist fast immer ein Streitpunkt, besonders, wenn eine solche nicht vertraglich fixiert ist. Im Gegensatz zum gewerblichen Mietrecht gibt es für den Wohnraummieter einige Schutzvorschriften, zum Beispiel ein Sonderkündigungsrecht. Auch sind Kappungsgrenzen zu beachten.

Egal ob Mieter oder Vermieter, ich helfe Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Mietminderung

Der Vermieter ist zur vertragsgemäßen Überlassung des Mietobjekts vertraglich verpflichtet. Bestehen Mängel am Mietobjekt oder kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, kann der Mieter die Miete mindern. Auch hier helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Bei Fragen rund um das Rechtsgebiet Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht bin ich jederzeit für Sie da.

Ich berate Sie in allen Fragen rund um den Erwerb, die Übertragung, der Belastung und der Nutzung eines Hauses oder einer Wohnung.

Bei folgenden Themen stehe ich Ihnen mit Kompetenz zur Seite:

  • •   Prüfung von Immobilienkaufverträgen
  • •   Gestaltung und Erstellung von Verträgen zum Erwerb, zur Veräußerung, Belastung oder Nutzung
  • •   Gewährleistungsansprüche
  • •   Beratung in Grundbuchangelegenheiten

Kontaktieren Sie mich unter 0821/3199988.


Ich berate und vertrete Sie bei allen Fragen und Problemen rund um Ihre Reise. Ich prüfe die möglichen Ansprüche und werde Sie dabei unterstützen, diese durchzusetzen.


Fluggastrechte

Reisende können eine Vielzahl an Ansprüchen haben.


Probleme beim Flug

Als Kunde einer Fluglinie haben Sie zum Beispiel bei einer Flugverspätung, bei einem Flugausfall oder allgemein bei einer Nichtbeförderung Ansprüche gegen die Airline. Die Ansprüche müssen aber auch durchgesetzt werden. Freiwillig wird die Airline nicht bezahlen.


Probleme mit dem Gepäck

Auch bei der Beförderung Ihres Gepäcks kommt es immer wieder zu Problemen. So treten des Öfteren Fälle von Gepäckverlust, Gepäckverspätung oder auch Gepäckbeschädigung auf.


Rechte bei der Pauschalreise

Haben Sie eine Paulschalreise gebucht?

Das Reisevertragsrecht weist eine Vielzahl von Sondervorschriften auf, die für den Laien nicht immer durchschaubar sind. So können Sie unter Umständen das Recht haben, vor Beginn der Pauschalreise vom Reisevertrag zurückzutreten. Bei Reisemängeln vor Ort kann Ihnen ein Anspruch auf Reisepreisminderung oder auch Schadensersatz zustehen.


Medizinrecht

Das Medizinrecht regelt einerseits die rechtlichen Beziehungen zwischen Arzt und Patient, andererseits grundsätzlich die verschiedenen Rechtsbeziehungen der Ärzte, inklusive des Berufsrechts.


Arzthaftungsrecht

Im Arzthaftungsrecht geht es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Patienten gegenüber Ärzten wegen fehlerhafter medizinischer Behandlung.

Sind Sie der Auffassung, dass Sie selbst oder Ihnen nahestehende Personen medizinisch falsch behandelt wurden, zögern Sie nicht und kontaktieren mich jederzeit.

In folgenden Bereichen bin ich für Sie da:

  • •   Behandlungsfehler
  • •   Aufklärungsfehler
  • •   Dokumentationsfehler
  • •   Pflegemängel
  • •   Organisationsmängel
  • •   Mangelnde Hygiene in Krankenhäusern, Pflege- oder Altenheimen.

Ich stehe Ihnen gerne als Ansprechpartner rund um alle Fragen um das IT-Recht und Medienrecht zur Verfügung.

Ich stehe Ihnen gerne als Ansprechpartner bei alle Fragen rund um das IT-Recht und Medienrecht zur Verfügung.Die Informationstechnologie schreitet rasant voran. Dies wirft eine Reihe von rechtlichen Fragen im IT- und Medienrecht auf. Nicht nur Juristen müssen mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Auch beispielsweise Selbstständige, Geschäftsführer und Mitarbeiter der IT-Branche müssen auf dem aktuellen Stand sein.

Hierbei helfe ich Ihnen und/oder Ihrem Unternehmen gerne.

Ich unterstütze und berate Sie auch umfassend auf den eng verwobenen Rechtsgebieten, zum Beispiel dem Urheberrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz oder auch dem Markenrecht.

Kontaktieren Sie mich unter 0821/3199988.


Gerne helfe ich Ihnen mit meiner anwaltlichen Expertise bei allen Fragen des Urheberrechts. Das Urheberrecht dient in erster Linie dem Schutz des Urhebers eines Werkes.

Zum Schutzbereich gehören die ideellen und wirtschaftlichen Interessen des jeweiligen Urhebers. Geschützt sind also geistige und kreative Leistungen, also zum Beispiel Werke von Autoren, Fotografen, Malern, Musikproduzenten, Filmproduzenten, Schauspielern sowie Werke aus dem Bereich der Wissenschaft.

Insbesondere im Zeitalter des Internets haben Urheberrechtsverletzungen zugenommen. Fremde Texte, Musikstücke, Filme oder auch Bilder lassen sich im Handumdrehen über das Internet überall auf der Welt verbreiten.


Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Haben Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Wird Ihnen vorgeworfen , einen Film, Musik oder ein Videospiel heruntergeladen zu haben, ein geschütztes Bild ohne Einwilligung veröffentlicht zu haben, berate und vertrete ich Sie kompetent.

Sie werden sich viele Fragen stellen. Muss der Schadensersatz bezahlt werden? Müssen die Rechtsanwaltskosten bezahlt werden? Muss die Unterlassungserklärung unterschrieben und zurückgeschickt werden?


Sofort Reagieren

Machen Sie nicht den Fehler, die Abmahnung zu ignorieren. Meistens werden von der abmahnenden Kanzlei kurze Fristen zur Reaktion gesetzt


Keine Zeit verlieren

Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt, der Sie über das weitere Vorgehen berät.


Unterlassungserklärung

Der Abmahnende wird von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen. Der wichtigste Tipp: Unterschreiben Sie niemals die vom Abmahnenden vorgefertigte Unterlassungserklärung und schicken diese nicht zurück.

Diese vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oft nachteilig für Sie formuliert. Schnell können sich enorme finanzielle Ansprüche aus diesen Unterlassungserklärungen ergeben.


Anwaltliche Beratung zum Thema Abmahnung

Kontaktieren Sie mich, ich helfe Ihnen weiter. Oft sind Abmahnungen unberechtigt oder die finanziellen Forderungen sind überhöht. Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, werde ich Ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, mit der das finanzielle Risiko für Sie reduziert werden kann.


Kostenloser telefonischer Erstkontakt

Zögern Sie nicht und rufen mich an. Der erste telefonische Kontakt ist für Sie kostenfrei. In Notfällen bin ich auf meinem Handy unter 01735843029 zu erreichen, auch an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag.


Weitere Leistungen:

Ich helfe Ihnen auch in den folgenden Bereichen:

  • •   Einstweilige Verfügung
  • •   Klageverfahren
  • •   Überprüfung und Gestaltung von Lizenzverträgen
  • •   Überprüfung und Erstellung von Autorenverträgen, Musikverträgen etc.

Verkehrsunfall und Schadensregulierung

Waren Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Nach einem Unfall sind Sie nicht selten in einer psychischen Ausnahmesituation. Ich vertrete und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ohne anwaltliche Hilfe ist die Rechtslage kaum zu überblicken.

Ich helfe Ihnen bei

  • •   der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • •   der Erstattung von Reparaturkosten
  • •   dem Ersatz von Gutachterkosten
  • •   der Erstattung von Mietwagenkosten
  • •   der Einforderung von Schadensersatz bei Verdienstausfall
  • •   dem Ersatz von Behandlungskosten
  • •   dem Ersatz von Fahrtkosten, Nutzungsausfall oder bei der Durchsetzung eines Haushaltsführungsschadens
  • •   bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie, um keine Nachteile zu erleiden, mit mir in Kontakt treten. Ich sichere Ihnen einen sofortigen Termin innerhalb der nächsten 24 Stunden zu.

Ich kümmere mich um die komplette Abwicklung Ihrer Ansprüche.


Machen Sie selbst keine Angaben

Ich übernehme für Sie die Korrespondenz mit Polizei, Versicherung und Unfallgegner Ich unterstütze Sie bei der Abgabe des Unfallberichts und der Schadensmeldung. Machen Sie selbst keine Angaben.


Beweissicherung

Sichern Sie am Unfallort Beweise! Machen Sie Fotos, halten die Stellung der Fahrzeuge fest, notieren das Kennzeichen und die Personalien des Unfallgegners und suchen nach Zeugen für den Unfall.


Nachweis der erlittenen Verletzungen

Wurden Sie verletzt, sollten Sie sofort zum Arzt gehen und sich untersuchen lassen, damit Ihre Verletzungen dokumentiert sind und bewiesen werden können.


Gibt es Probleme bei Ihrem Autokauf?

Beim Autokauf kommt es häufig zu Streitigkeiten. Da es meistens um viel Geld geht, gibt es viel Konfliktpotential. Egal, ob bei Kauf eines Neuwagens oder eines Gebrauchtwagens, ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Gebrauchtwagenkauf

Beim Gebrauchtwagenkauf, egal ob vom Gebrauchtwagenhändler oder von privat, kann es zu einer Reihe von Problemstellungen kommen - von verschwiegenen Unfallschäden oder verdeckten Mängeln bis hin zur vorsätzlichen Manipulation.

Auch wenn die Probefahrt noch einwandfrei ablief, können sich kurze Zeit später schon verschiedene Mängel zeigen.

Ich prüfe Ihren Kaufvertrag und berate Sie über die Chancen und Risiken.


Neuwagenkauf

Auch beim Kauf eines Neuwagens ist der reibungslose Ablauf nicht garantiert. Hier kann es zu Fertigungsfehlern oder Fehlfunktionen kommen.

Kontaktieren Sie mich - ich prüfe die Erfolgsaussichten eines juristischen Vorgehens.


Ich vertrete Sie rund um Fragen zum Führerschein.

Fahrverbot

Bei einem Fahrverbot ergeht für einen bestimmten Zeitraum die Untersagung, ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen zu dürfen. Der Führerschein muss in einem solchen Fall bei der zuständigen Behörde abgegeben werden, nach Ablauf des Verbotszeitraums wird der Führerschein wieder zurückgegeben.


Entzug der Fahrerlaubnis

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis verlieren Sie hingegen die Fahrerlaubnis komplett. Wenn Sie diese neu erlangen wollen, müssen Sie diese neu beantragen.


Hilfe beim Fahrverbot und Hilfe bei Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis lassen sich oft mit anwaltlicher Hilfe vermeiden. Ein Fahrverbot lässt sich z.B. unter Umständen in ein erhöhtes Bußgeld umwandeln. Auch lässt sich beim Entzug der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist oft verkürzen.

Kontaktieren Sie mich und ich berate Sie gerne!


Droht Ihnen ein Bußgeldbescheid oder haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten? Zögern Sie nicht und kontaktieren mich unter 01735843029.

Keine Angaben machen

Bis dahin gilt: Machen Sie keine Angaben gegenüber den Behörden, füllen Sie keine Formulare aus und schicken Sie diese nicht zurück.


Einspruchsfrist

Sie müssen zügig handeln. Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Erhalt des Bußgeldbescheides.


Kurzfristiger Termin

Bei mir bekommen Sie kurzfristig einen Beratungstermin und eine Ersteinschätzung, ob ein Einspruch lohnenswert ist.